Preisgestaltung

Auch ich kann meinen Mandanten meine rechtlichen Beratungsleistungen nicht kostenlos anbieten - faire Preise aber sind für mich selbstverständlich. Falls Ihnen doch noch etwas unklar sein sollte, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich einfach.

Ich berate Sie gerne.

Meine Leistungen rechne ich im Normalfall nach der Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Die Höhe der Gebühr richtet sich in einem solchen Fall nach der Anlage 1 des RVG (Vergütungsverzeichnis), zu finden unter:

      https://www.buzer.de/gesetz/6775/a96468.htm

und der Anlage 2 des RVG, zu finden unter:

      https://www.buzer.de/gesetz/6775/a96469.htm

In Ausnahmefällen vereinbare ich mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach der Gebührenordnung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Gleichzeitig kann ich mit Ihnen aber auch ein der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar vereinbaren. Dieses wird nur bei evidentem Missverhältnis zu unserem tatsächlichen Arbeitsaufwand nach oben oder unten angepasst. Zugleich kann im Einzelfall auch im Extremfalle die wirtschaftliche Lage des potentiellen Mandanten bei der Vereinbarung eines Pauschalhonorars eine Rolle spielen, dies insbesonder dann, wenn der potentielle Mandant sich in einer sehr schlechten wirtschaftlichen Lage befindet, ohne dass die Voraussetzungen im Einzelfall für eine Übernahme der Kosten und Gebühren   durch einen Dritten (z. B. Rechtsschutzversicherung oder Beihilfestelle) vorliegen.

Auf Wunsch erstelle ich selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.

Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühe ich mich für Sie um die Deckungszusage und rechnen dann bei Ihrer Versicherung ab. Sollte sich jedoch die Begleichung der Gebühren durch Ihren Rechtsschutzversicherer hinziehen oder diese nur teilweise die Gebühren und/oder Kosten tragen, rechne ich direkt Ihnen gegenüber ab. Ein Rechtsstreit mit Ihrem Rechtsschutzversicherer um die Kostenübernahme würde von mir in einem eigenständigen kostenpflichtigen Mandat zu vertreten sein. Hierzu wäre eine gesonderte Auftragserteilung/Bevollmächtigung durch  Sie erforderlich.

Kostenschuldner ist auch im Falle der Kostendeckungszusage stets der Mandant/die Mandantin.

Rein vorsorglich wird schon an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen in der Regel nach ihren Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen stets nur die erforderlichen Kosten eines Rechtsstreits zu tragen haben. Die etwaigen Mehrkosten eines Rechtsanwaltswechsels werden daher in der Regel nicht von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen.

Sofern persönliche Voraussetzungen vorliegen könnten, beantragen wir für Sie Prozesskostenhilfe. Beratungshilfe wollen Sie hingegen bitte direkt bei Ihrem zuständigen Wohnsitzamtsgericht vorab beantragen und  den Bewilligungsbescheid zum Beratungstermin mitbringen.

Auch bei Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe gilt: In diesem Rahmen werden nur die erforderlichen Kosten einer Rechtsvertretung getragen.

Nicht erforderliche Mehrkosten einer anwaltlichen Vertretung führen daher stets zu eigenen Kosten des Mandanten und sind im übrigen auch nicht im Falle des Unterliegens der gegnerischen Partei von jener zu tragen, da auch dort von Gesetzes wegen nur die erforderlichen Kosten einer Rechtsverfolgung durch die unterliegende Partei zu tragen sind.

Bitte, kontaktieren Sie mich für weitere Informationen oder lesen Sie die  Bundesrechts- anwaltsgebührenordnung.

Bei der anwaltlichen Leistung handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag, so dass die Gebühren und Kosten unabhängig von einem etwaigen Erfolg anfallen.

Erfolgshonorare werden von mir nicht vereinbart.

Gebührenvorschuss:

Bitte, haben Sie Verständnis dafür, dass, soweit keine Rechtsschutzversicherung besteht und soweit keine Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe bewilligt wird, von mir in der Regel ein angemessener Gebührenvorschuss genommen werden muss.

 

Kontakt

Rechtsanwältin Helga Dubberstein
Tullaweg 10
12277 Berlin

0176 - 37 21 21 10

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