Mögliche Kostenfinazierungen

          Finanzierung der Rechtsanwalts-

                             und

    Gerichtskosten sowie der Zeugen-

                      und

         Sachverständigenkosten

      - Rechtsschutzversicherung

        Vor Beauftragung des Rechtsanwaltes Kostenschutzzusage einholen.

      - aus eigenen Mitteln

      - durch Fremdfinanzierungen

       Vor Vertragsschluss die Seriösität und die Bonität des Fremdfinanzierers prüfen.

        Und  sinnvoll: auch hier die Fremdfinazierung sichern, bevor Kosten ausgelöst

        werden.

       Sollte hier die Prüfung der Seriösität und die Bonität des Fremdfinanzierers durch  

       Dritt-Firmen vorgenommen werden, sollte zumindest geprüft werden, in welcher                

       Höhe hier eine Vermögensschadenshaftpflicht im Falle einer fehlerhaften Beratung 

       besteht, die dann für den Fall eines wirtschaftlichen Schadens eintritt.

 

       Keine Rechtsschutz, kein Geld und nicht die Absicht, hier fremd zu finanzieren?             

          Evtl. bestehen folgende Möglichkeiten:

     - Beratungshilfe

       für Beratung und/oder außergerichtliche Vertretung beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes zu beantragen

     - Prozesskostenhilfe

       für die gerichtliche Vertretung bei dem für den Rechtsstreit zuständigen Gericht zu

       beantragen.

     Wenn Sie Fragen hierzu haben, rufen Sie mich einfach an!

 

 

Kontakt

Rechtsanwältin Helga Dubberstein
Tullaweg 10
12277 Berlin

0176 - 37 21 21 10

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