Mögliche Kostenfinazierungen
Finanzierung der Rechtsanwalts-undGerichtskosten sowie der Zeugen-undSachverständigenkosten- Rechtsschutzversicherung Vor Beauftragung des Rechtsanwaltes Kostenschutzzusage einholen. - aus eigenen Mitteln - durch Fremdfinanzierungen Vor Vertragsschluss die Seriösität und die Bonität des Fremdfinanzierers prüfen. Und sinnvoll: auch hier die Fremdfinazierung sichern, bevor Kosten ausgelöst werden. Sollte hier die Prüfung der Seriösität und die Bonität des Fremdfinanzierers durch Dritt-Firmen vorgenommen werden, sollte zumindest geprüft werden, in welcher Höhe hier eine Vermögensschadenshaftpflicht im Falle einer fehlerhaften Beratung besteht, die dann für den Fall eines wirtschaftlichen Schadens eintritt.
Keine Rechtsschutz, kein Geld und nicht die Absicht, hier fremd zu finanzieren? Evtl. bestehen folgende Möglichkeiten: - Beratungshilfe für Beratung und/oder außergerichtliche Vertretung beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes zu beantragen - Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Vertretung bei dem für den Rechtsstreit zuständigen Gericht zu beantragen. Wenn Sie Fragen hierzu haben, rufen Sie mich einfach an!
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